HRForecast Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Das Regelungsumfeld für den Datenschutz befindet sich in einem starken Wandel. Sie haben wahrscheinlich schon von der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) gehört, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Darüber hinaus gibt es weitere Verordnungen, die weltweit in Kraft oder in Arbeit sind. Wir haben dieses Referenzdokument verfasst, um hilfreiche Informationen zu unseren Produkten und Datenschutzbestimmungen an einem Ort zusammenzufassen. Bitte lesen Sie auch unsere vollständige Datenschutzrichtlinie. Wenn Sie Fragen, Kommentare oder Bedenken zu unserer Datenschutzrichtlinie, Ihren Daten oder Ihren Rechten in Bezug auf Ihre Daten haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@hrforecast.de.

Allgemeine EU-Datenschutzverordnung (GDPR)

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. HRForecast ist konform.

Betrifft mich die GDPR?

Wenn Sie in der EU ansässig sind oder in der EU geschäftlich tätig sind, müssen Sie die GDPR-Regeln einhalten. Wenn Sie zum Beispiel persönliche Daten aus der EU in Ihrem HRForecast-Konto haben, wie z.B. Namen, E-Mail-Adressen, ID-Nummern oder irgendetwas, das Sie persönlich identifizieren kann, dann gilt die GDPR. Sie sind ein für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher gemäß GDPR, daher müssen Sie GDPR-konforme Datenverarbeitungsverträge mit allen Online-Diensten und Drittanbietern abschließen, einschließlich HRForecast. Diese Vereinbarungen werden üblicherweise als Datenverarbeitungszusatz (Data Processing Addendum, DPA) bezeichnet.

Zusatzvereinbarung zur Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU muss durch einen GDPR-konformen Vertrag geregelt werden. Wir bieten ein Standard- Datenverarbeitungszusatz (DPA) an, um die GDPR-Datenschutzprinzipien, Rechte und Pflichten überall dort zu erweitern, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wir haben den DPA in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Sie finden den DPA hier. Dieses Addendum ist in Kraft, wenn die Allgemeine Datenschutzverordnung auf Ihre Nutzung der HRForecast-Dienste zur Verarbeitung von Kundendaten gemäß der Definition im DPA Anwendung findet. Die DPA enthält die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, um die Datenschutzprinzipien, -rechte und -pflichten der GDPR zu erweitern.

So führen Sie den DPA aus

Laden Sie das Addendum zur Datenverarbeitung herunter

Füllen Sie das DPA aus und unterzeichnen Sie es wie unter „WIE SIE DIESES DPA AUSFÜHREN“ beschrieben

Senden Sie die DPA an uns

Wir unterzeichnen das DPA und senden es an Sie zurück

HRForecast Unterauftragsverarbeiter 

HRForecast nutzt Unterauftragsverarbeiter von Dritten, wie z. B. Cloud Computing-Anbieter und Kundenbetreuungssoftware, um unsere Dienste bereitzustellen. Wir schließen mit jedem Unterauftragsverarbeiter GDPR-konforme Datenverarbeitungsverträge ab, die die GDPR-Schutzmaßnahmen überall dort ausweiten, wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, und verlangen das Gleiche von ihnen.

Die Unterauftragsverarbeiter werden in 2 Gruppen unterteilt:

Unterauftragsverarbeiter, die Daten über Ihre eigenen Nutzer verarbeiten, wobei HRForecast in der GDPR-Terminologie der Auftragsverarbeiter ist und Sie der für die Verarbeitung Verantwortliche sind.

Unterauftragsverarbeiter, die für Daten über Sie (unseren Kunden) verwendet werden, für die HRForecast in der GDPR-Terminologie der Verantwortliche ist.

Daten über Ihre Kunden/Nutzer 

Wir sind ein Verarbeiter von Daten über Ihre Nutzer/Kunden. Wir teilen oder verkaufen diese Daten nicht mit anderen Anbietern. Wir speichern sie nur in unserem Rechenzentrum, das mit Google-Cloud-Platform gehostet wird.

Amazon Web Service EMEA SARL. Anbieter von Cloud-Diensten. Europa.

UserFlow Inc. Interaktives In-App-Onboarding. USA.